Derzeit befasst sich die FakS 2 im Rahmen des Unterrichtsfaches Recht und Organisation mit den Themengebieten  der Kindeswohlgefährdung, Hilfen zur Erziehung, Hilfeformen und Hilfeplanung.

Zur weiteren Vertiefung der Thematiken wurde der Dipl. Soz. Päd., Falk Ponsold, eingeladen, der seit 15 Jahren für das „Bayerische Rote Kreuz“ (Weiden) im Bereich der Erziehungsbeistandschaft und der sozialpädagogische Familienhilfe arbeitet.  Sowohl die Erziehungsbeistandschaft als auch die sozialpädagogischen Familienhilfe sind wesentliche Hilfeformen zur Unterstützung von Familien (§30; §31 SGBVIII), die beim zuständigen Kreisjugendamt beantragt werden können.

Das Ziel dieser Hilfeformen besteht darin, die Erziehungsfunktionen in den Familien zu stärken und aufrechtzuerhalten, indem die sozialpädagogischen Fachkräfte als dauerhafte Bezugspersonen der Eltern und Kinder fungieren. Gemeinsam mit den Klienten werden Stärken erarbeitet und Fähigkeiten weiterentwickelt, sodass ihnen ein eigenverantwortliches Leben besser gelingt. Dabei wird stets nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ gearbeitet.
Die Erziehungsbeistandschaft arbeitet dabei je nach Problemfeld mit den entsprechenden Ansprechpartnern wie der Familie, der Schule, dem Ausbildungsbetrieb oder dem sozialen Umfeld zusammen. In der sozialpädagogischen Familienhilfe wird zusammen mit der Familie an Fragen der alltäglichen Lebensbewältigung und des Erziehungsverhaltens gearbeitet.

Nach dem sehr informativen Vortrag von Herrn Ponsold, hatten die Studierenden die Möglichkeit Fragen an den Experten zu richten. Dadurch wurde ein Einblick in die vielschichtige Arbeitsweise des Sozialpädagogen gewährt und die Bedeutsamkeit seiner Arbeit als strukturgebende Unterstützung für hilfebedürftige Familien deutlich.

An dieser Stelle nochmals einen herzlichen Dank im Namen der Fachakademie Neustadt a.d.W.

StRefin Naroditska; StRef Kleber

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